Erwägungsgrund 47 32021R0887
Der Verwaltungsrat sollte die strategischen Tätigkeiten und Umsetzungstätigkeiten des Kompetenzzentrums beaufsichtigen und dafür sorgen, dass diese Tätigkeiten aufeinander abgestimmt sind. Das Kompetenzzentrum sollte in seinem jährlichen Bericht einen besonderen Schwerpunkt auf die strategischen Ziele legen, die es verwirklicht hat, und erforderlichenfalls Maßnahmen vorschlagen, um die Verwirklichung dieser strategischen Ziele weiter zu verbessern.