Erwägungsgrund 41 32021R0887
Die Umsetzung von Realisierungsprojekten, die insbesondere auf Unionsebene oder über gemeinsame Auftragsvergabe realisierte Infrastrukturen und Fähigkeiten betreffen, könnte in verschiedene Umsetzungsphasen unterteilt werden, etwa in getrennte Ausschreibungen für Hardware-Design und Software-Architektur, ihre Einrichtung sowie ihren Betrieb und ihre Wartung, wobei Unternehmen jeweils nur an einer der Phasen teilnehmen dürften und gegebenenfalls verlangen könnte, dass die Begünstigten, die an einer oder mehreren dieser Phasen beteiligt sind, bestimmte für Europa geltende Anforderungen in Bezug auf Eigentum oder Kontrolle erfüllen.