Erwägungsgrund 29 32021R0887
Die nationalen Koordinierungszentren sollten vom Kompetenzzentrum Finanzhilfen erhalten können, um Dritten in Form von Finanzhilfen finanzielle Unterstützung zu leisten. Die direkten Kosten, die den nationalen Koordinierungszentren für die Bereitstellung und Verwaltung von finanzieller Unterstützung für Dritte entstehen, sollten unter den entsprechenden Programmen förderfähig sein.