Erwägungsgrund 30 32024R1083
Das Risiko einer sogenannten „Medienvereinnahmung“ ist zwar für den gesamten Markt für Mediendienste relevant, öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter sind angesichts ihrer Nähe zum Staat einem solchen Risiko jedoch besonders ausgesetzt. Divergierende oder unzulängliche Schutzvorkehrungen für die unabhängige Funktionsweise öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter könnten Mediendiensteanbieter aus anderen Mitgliedstaaten daran hindern oder diese davon abschrecken, in einem bestimmten Medienmarkt tätig zu sein oder in diesen einzutreten. Während unabhängige Medienunternehmen ihre Ressourcen in hochwertige Berichterstattung entsprechend journalistischen Standards investieren, könnten bestimmte „vereinnahmte“ öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter, die sich nicht an solche Standards halten, unter Umständen eine unausgewogene Berichterstattung bieten, während sie vom Staat subventioniert werden. Der Wettbewerbsvorteil, den unabhängige Medien durch unabhängige Berichterstattung erlangen können, könnte geschmälert werden, da „vereinnahmte“ öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter ihre Marktstellung ungerechtfertigt halten könnten. Politisierte Medienmärkte können sich auf die Werbemärkte insgesamt auswirken, da Unternehmen zusätzlich zur Gestaltung wirksamer Werbekampagnen auch die Politik berücksichtigen müssen. Wenn öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter, die gewöhnlich als vertrauenswürdige Informationsquellen erachtet werden, voreingenommene Berichterstattung über die politische oder wirtschaftliche Lage oder in Bezug auf bestimmte Wirtschaftsakteure liefern, weil sie vereinnahmt worden sind, könnte das auch die Fähigkeit von Unternehmen beeinträchtigen, sich angemessen über die wirtschaftliche Lage auf einem bestimmten Markt zu informieren und damit ihre Fähigkeit, fundierte unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Eine solche Vereinnahmung könnte sich daher negativ auf das Funktionieren des Binnenmarkts auswirken. Schließlich könnten sich Bürger infolge voreingenommener Berichterstattung durch bestimmte „vereinnahmte“ öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter in einigen Mitgliedstaaten alternativen Informationsquellen zuwenden, insbesondere solchen, die auf Online-Plattformen verfügbar sind, was den fairen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zusätzlich abträglich sein könnte.