Erwägungsgrund 35 32024R1083
Mediendiensteanbieter sollten auf ihre Größe, Struktur und Bedürfnisse, zugeschnittene interne Schutzvorkehrungen treffen, um die Unabhängigkeit redaktioneller Entscheidungen zu gewährleisten. Die Empfehlung (EU) 2022/1634 der Kommission enthält einen Katalog freiwilliger interner Schutzvorkehrungen, die Medienunternehmen in diesem Zusammenhang treffen können. Diese Verordnung sollte nicht so ausgelegt werden, dass den Eigentümern privater Mediendiensteanbieter ihr Vorrecht genommen wird, strategische oder allgemeine Ziele festzulegen oder das Wachstum und die finanzielle Tragfähigkeit ihrer Unternehmen zu fördern. In dieser Hinsicht sollte in dieser Verordnung anerkannt werden, dass das Ziel der Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit mit den legitimen Rechten und Interessen privater Medieneigentümer, beispielsweise mit dem Recht, die redaktionelle Ausrichtung des Mediendiensteanbieters zu bestimmen und über die Zusammensetzung ihrer Redaktionsteams zu entscheiden, in Einklang gebracht werden muss.