Erwägungsgrund 34 32024R1083
Die Integrität der Medien erfordert auch einen proaktiven Ansatz zur Förderung der redaktionellen Unabhängigkeit von Medienunternehmen, die Nachrichten und Inhalte zum Zeitgeschehen anbieten, insbesondere durch interne Schutzvorkehrungen. Mediendiensteanbieter sollten verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass Redakteure redaktionelle Entscheidungen im Rahmen der festgelegten langfristigen redaktionellen Ausrichtung des Mediendiensteanbieters frei treffen können. Das Ziel, redaktionelle Entscheidungen über bestimmte Inhalte, insbesondere solche, die von Chefredakteuren und Redakteuren getroffen werden, vor ungebührlicher Einmischung zu schützen, trägt dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt für Mediendienste und die Qualität solcher Dienste zu gewährleisten. Das Ziel solcher Maßnahmen sollte darin bestehen, die Einhaltung der Unabhängigkeitsstandards im gesamten redaktionellen Prozess innerhalb der Medien zu gewährleisten, auch um die Integrität journalistischer Inhalte zu schützen. Dieses Ziel steht auch im Einklang mit dem Grundrecht auf Empfang und Weitergabe von Informationen nach Artikel 11 der Charta. Angesichts dieser Erwägungen sollten Mediendiensteanbieter auch Transparenz in Bezug auf tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte gegenüber den Empfängern ihrer Mediendienste sicherstellen.