Erwägungsgrund 47 32024R1083
Die nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen verfügen über spezifisches praktisches Fachwissen, dank dessen sie die Interessen der Mediendiensteanbieter und der Empfänger von Mediendiensten wirksam gegeneinander abwägen und gleichzeitig die Achtung der Meinungsfreiheit sicherstellen und den Medienpluralismus schützen und fördern können. Dies ist insbesondere dann von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, den Binnenmarkt vor Mediendiensten von außerhalb der Union zu schützen — unabhängig davon, mit welchen Mitteln sie verbreitet werden oder zugänglich sind —, die auf Zielgruppen in der Union ausgerichtet sind oder diese erreichen, wenn sie, unter anderem angesichts der Kontrolle, die Drittländer möglicherweise über sie ausüben könnten, die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen oder die ernsthafte und schwerwiegende Gefahr einer solchen Beeinträchtigung darstellen könnten. Die Gefahr einer Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit könnte im Zusammenhang mit einer öffentlichen Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie mit systematischen, internationalen Kampagnen der ausländischen Informationsmanipulation und Einmischung mit dem Ziel, die Union als Ganzes oder einen einzelnen Mitgliedstaat zu destabilisieren, entstehen. In diesem Zusammenhang muss die Koordinierung zwischen den nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen gestärkt werden, um möglichen Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit, die von solchen Mediendiensten ausgehen, gemeinsam zu begegnen, und es muss ein Rechtsrahmen für diese Koordinierung geschaffen werden, mit dem die Wirksamkeit und mögliche Koordinierung der im Einklang mit dem Medienrecht der Union erlassenen nationalen Maßnahmen sichergestellt wird.