Erwägungsgrund 62 32024R1083
Zusammenschlüsse auf dem Medienmarkt werden in der Union vom Standpunkt des Medienpluralismus unterschiedlich bewertet. Die Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit der Bewertung von Zusammenschlüssen auf dem Medienmarkt sind innerhalb der Union unterschiedlich. Manche Mitgliedstaaten stützen sich ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Bewertungen, während andere über gesonderte Vorgaben für die spezifische Bewertung von Zusammenschlüssen hinsichtlich des Medienpluralismus verfügen. Ist letzteres der Fall, so gibt es erhebliche Unterschiede. In manchen Fällen werden alle Medientransaktionen geprüft, unabhängig davon, ob sie bestimmte Schwellenwerte erreichen, während in anderen Fällen eine Bewertung nur dann durchgeführt wird, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden oder bestimmte qualitative Kriterien erfüllt sind. So wenden einige Mitgliedstaaten für die Zwecke einer solchen Bewertung Einnahmenmultiplikatoren an, um sicherzustellen, dass Wettbewerbsbedrohungen nicht unentdeckt bleiben und auch dann einer Prüfung unterzogen werden, wenn die betreffenden Medien niedrige Einnahmen erzielen. Wo Verfahren für die Kontrolle von Markttransaktionen hinsichtlich des Medienpluralismus bestehen, gibt es ebenfalls Unterschiede. Diese Kontrolle erfolgt häufig unabhängig durch die Medienregulierungsbehörde mittels einer eigenständigen Prüfung oder durch die zuständige Behörde unter Einbeziehung der Medienregulierungsbehörde, mittels einer Stellungnahme, bei der es sich um einen eigenständigen Beitrag oder um schriftliche Stellungnahmen oder Kommentare im Rahmen einer laufenden Prüfung handeln kann. Bestimmte nationale Vorschriften ermöglichen es Ministerien oder staatlichen Einrichtungen, aus nichtwirtschaftlichen Gründen, die vom Schutz des Medienpluralismus bis hin zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder anderer allgemeiner Interessen reichen können, in die Überprüfung der Medienmärkte einzugreifen.