Erwägungsgrund 42 32024R1083
Um seine Aufgaben wirksam und unabhängig erfüllen zu können, sollte das Gremium von einem Sekretariat unterstützt werden, das den Tätigkeiten des Gremiums gewidmet ist. Die Kommission sollte das Sekretariat stellen. Dieses Sekretariat sollte mit den für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Ressourcen ausgestattet sein. Unbeschadet der institutionellen Autonomie und der Haushaltsautonomie der Kommission ist es wichtig, dass die Kommission den vom Gremium mitgeteilten Bedarf berücksichtigt, insbesondere in Bezug darauf, welche Qualifikationen, welches Fachwissen und welches Profil die Mitarbeitenden des Sekretariats für die wirksame Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen. Das Sekretariat sollte ferner auf das Fachwissen und die Ressourcen der nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen zurückgreifen können. Dies wäre von entscheidender Bedeutung, um das Gremium bei der Erbringung seiner Arbeit zu unterstützen. Daher sollte das Sekretariat eine angemessene Zahl von Personen beschäftigen, die von nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen entsandt werden, um von deren Fähigkeiten und Erfahrung zu profitieren. Bei der Wahrnehmung seines Auftrags, zur unabhängigen Ausübung der Aufgaben des Gremiums beizutragen, sollte das Sekretariat einzig und allein den Anweisungen des Gremiums folgen, wenn es das Gremium bei der Wahrnehmung seiner in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben unterstützt. Das Sekretariat sollte das Gremium inhaltlich, administrativ und organisatorisch unterstützen und Hilfestellung bei der Ausübung seiner Aufgaben leisten, insbesondere durch einschlägige Forschungstätigkeiten oder durch Informationsbeschaffung.