Erwägungsgrund 24 32024R1083
Medienschaffende, insbesondere Journalisten und andere Medienschaffende, die redaktionelle Tätigkeiten ausüben, arbeiten zunehmend an grenzüberschreitenden Projekten und erbringen ihre Dienste für ein grenzüberschreitendes Publikum und damit auch für Anbieter von Mediendiensten. Infolgedessen werden Mediendiensteanbieter wahrscheinlich mit Hindernissen, Rechtsunsicherheit und ungleichen Wettbewerbsbedingungen konfrontiert werden. Daher benötigt der Schutz journalistischer Quellen und vertraulicher Kommunikation auf Unionsebene Vereinheitlichung und weitere Stärkung. Dies sollte unbeschadet weiteren oder vollständigen Schutzes auf nationaler Ebenen geschehen.