Erwägungsgrund 52 32024R1083
Angesichts der erwarteten positiven Auswirkungen auf die Dienstleistungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist es gerechtfertigt, dass in Fällen, in denen Mediendiensteanbieter bestimmte Regulierungs-, Koregulierungs- oder Selbstregulierungsstandards einhalten, ihre Beschwerden gegen Entscheidungen von Anbietern sehr großer Online-Plattformen vorrangig und unverzüglich bearbeitet werden.