Erwägungsgrund 55 32024R1083
Anbieter sehr großer Online-Plattformen sollten mit Mediendiensteanbietern, die die Glaubwürdigkeits- und Transparenzstandards einhalten und der Auffassung sind, dass ihre Inhalte wiederholt ohne hinreichende Begründung von Anbietern sehr großer Online-Plattformen beschränkt oder ausgesetzt werden, einen Dialog führen, sodass eine gütliche Lösung für die Beendigung ungerechtfertigter Beschränkungen oder Aussetzungen und deren künftige Vermeidung gefunden werden kann. Anbieter sehr großer Online-Plattformen sollten diese Dialoge nach Treu und Glauben führen und dabei besonderes Augenmerk auf die Wahrung der Medienfreiheit und der Informationsfreiheit legen. Das Gremium sollte die Kommission über seine Stellungnahmen zum Ergebnis solcher Dialoge unterrichten. Die Kommission könnte im Rahmen der Durchsetzung der Verordnung (EU) 2022/2065 solche Stellungnahmen berücksichtigen.