Erwägungsgrund 67 32024R1083
Das Gremium sollte befugt sein, Stellungnahmen zu Entwürfen von Bewertungen der benannten nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen oder Entwürfen von Stellungnahmen der beteiligten nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen abzugeben, wenn die Zusammenschlüsse auf dem Medienmarkt das Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste wahrscheinlich beeinträchtigen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn solche Zusammenschlüsse mindestens die Übernahme eines Unternehmens oder durch ein Unternehmen betreffen, das in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist oder das grenzübergreifend tätig ist, oder wenn sie dazu führen, dass Mediendiensteanbieter einen erheblichen Einfluss auf die Bildung der öffentlichen Meinung in einem bestimmten Medienmarkt haben und dies möglicherweise Einfluss auf das Publikum im Binnenmarkt haben kann. Wurde der Zusammenschluss auf dem Medienmarkt von den zuständigen Behörden oder Stellen auf nationaler Ebene nicht auf seine Auswirkungen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit geprüft bzw. war dies nicht möglich, oder haben die nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen das Gremium zu einem Zusammenschluss auf dem Medienmarkt nicht konsultiert, der das Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste wahrscheinlich beeinträchtigt, so kann das Gremium auf eigene Initiative und sollte auf Ersuchen der Kommission eine Stellungnahme abgeben. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission weiterhin die Möglichkeit haben, eigene Stellungnahmen abzugeben.