Erwägungsgrund 39 32024R1083
Aufgrund der Sensibilität des Mediensektors und entsprechend der für ERGA-Beschlüsse in deren Geschäftsordnung festgelegten Praxis, sollte das Gremium seine Beschlüsse mit einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen fassen. In der Geschäftsordnung des Gremiums sollten insbesondere die Rolle, die Aufgaben, die Verfahren zur Ernennung des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes sowie Regelungen für die Prävention und den Umgang mit Interessenskonflikten der Mitglieder des Gremiums festgelegt werden. Zur Unterstützung des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes sollte das Gremium eine Lenkungsgruppe einsetzen können. Bei der Zusammensetzung der Lenkungsgruppe sollte der Grundsatz der geografischen Ausgewogenheit berücksichtigt werden. Das Gremium sollte die spezifischen Regelungen für die Lenkungsgruppe in seiner Geschäftsordnung festlegen. Der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz der ERGA sollten mit Beratung durch den ERGA-Vorstand einen geordneten, transparenten und wirksamen Übergang von der ERGA zum Gremium ermöglichen, bis der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz des Gremiums gewählt sind.