Erwägungsgrund 64 32013L0030
Auf Unionsebene ist es wichtig, dass technische Normen durch einen entsprechenden Rechtsrahmen im Bereich der Produktsicherheit ergänzt werden, und dass diese Normen nicht nur für ortsfeste Förderanlagen, sondern für alle Offshore-Anlagen in den Offshore-Gewässern der Mitgliedstaaten gelten. Die Kommission sollte daher weitere Analysen zu den für Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten geltenden Produktsicherheitsnormen durchführen.