Erwägungsgrund 49 32013L0030
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 wird die Agentur errichtet, um ein hohes, einheitliches und effektives Niveau bei der Seeverkehrssicherheit und bei der Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe innerhalb der Union zu gewährleisten und das Eingreifen bei von Erdöl- und Erdgasanlagen verursachter Meeresverschmutzung sicherzustellen.