Erwägungsgrund 63 32013L0030
Die Betreiber sollten sicherstellen, dass sie auf ausreichende materielle, personelle und finanzielle Ressourcen zugreifen können, um schwere Unfälle zu verhindern und die Folgen derartiger Unfälle zu begrenzen. Da jedoch keine bestehenden finanziellen Absicherungsinstrumente, einschließlich Vorkehrungen zur Risikobündelung, alle möglichen Folgen von schweren Unfällen abdecken können, sollte die Kommission weitere Analysen und Studien zu angemessenen Maßnahmen, mit denen ein ausreichend solides Haftungssystem für Schäden im Zusammenhang mit Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten sichergestellt werden kann, und zu den entsprechenden Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit durchführen, einschließlich der Verfügbarkeit geeigneter finanzieller Absicherungsinstrumente oder anderer Vorkehrungen. Dies kann eine Prüfung der Realisierbarkeit einer Entschädigungsregelung auf Gegenseitigkeit einschließen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Ergebnisse vorlegen, dem gegebenenfalls Vorschläge beigefügt sind.