Erwägungsgrund 46 32013L0030
Erfahrungsgemäß sollte die Vertraulichkeit sensibler Daten sichergestellt werden, um einen offenen Dialog zwischen der zuständigen Behörde, dem Betreiber und dem Eigentümer zu fördern. Der Dialog zwischen den Betreibern, den Eigentümern und allen Mitgliedstaaten sollte daher vorbehaltlich vorrangiger Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen auf den bestehenden internationalen Rechtsinstrumenten und dem Unionsrecht über den Zugang zu umweltrelevanten Informationen beruhen.