Erwägungsgrund 51 32013L0030
In Bezug auf das Mittelmeer wurden in Verbindung mit dieser Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen für den Beitritt der Union zum Protokoll über den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (im Folgenden „Offshore-Protokoll“) zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (im Folgenden „Barcelona-Übereinkommen“) getroffen, das durch den Beschluss 77/585/EWG des Rates abgeschlossen wurde.