Erwägungsgrund 41 32013L0030
Um sicherzustellen, dass keine relevanten Sicherheitsbedenken übersehen oder außer Acht gelassen werden, sollten angemessene Mittel zur vertraulichen Meldung solcher Bedenken und zum Schutz von Informanten geschaffen und gefördert werden. Auch wenn die Mitgliedstaaten außerhalb der Union Regelungen nicht durchsetzen können, sollten diese Mittel eine Meldung der Bedenken von Personen ermöglichen, die an Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Union beteiligt sind.