Erwägungsgrund 42 32013L0030
Der Austausch vergleichbarer Daten zwischen den Mitgliedstaaten ist derzeit schwierig und wenig zuverlässig, da es kein gemeinsames Format für Datenmeldungen aller Mitgliedstaaten gibt. Ein gemeinsames Format für Datenmeldungen der Betreiber und Eigentümer an die Mitgliedstaaten würde die Sicherheits- und Umweltschutzbilanz der Betreiber und Eigentümer transparent machen, den Zugang der Öffentlichkeit zu relevanten unionsweit vergleichbaren Informationen zur Sicherheit der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten sicherstellen und die Verbreitung der aus schweren Unfällen und Beinahe-Unfällen gewonnenen Erkenntnisse erleichtern.