Erwägungsgrund 39 32024L1260
Auch sollten die Mitgliedstaaten die eingezogenen Vermögensgegenstände dazu nutzen können, einen Beitrag zu Mechanismen zur Unterstützung von Drittländern zu leisten, die von Situationen betroffen sind, in denen restriktive Maßnahmen der Union erlassen wurden, sofern die begangene Straftat direkt oder indirekt mit dieser Situation in Verbindung steht. Die Kommission sollte die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittländern erleichtern und könnte Leitlinien zu den wirksamsten Verfahren und Finanzierungsmechanismen erstellen, die zur Unterstützung dieser Drittländer zur Verfügung stehen, um so die Verwendung eingezogener Tatwerkzeuge, Erträge oder Vermögensgegenstände zu diesem Zweck zu fördern.