Erwägungsgrund 42 32024L1260
Falls aufgrund der Art des Vermögensgegenstandes, einschließlich seines Werts oder der Notwendigkeit besonderer Verwaltungsbedingungen, gerechtfertigt, sollte im Rahmen der Vorbereitung der Sicherstellungsentscheidung oder spätestens unverzüglich nach deren Vollstreckung eine Bewertung der Möglichkeiten zur Minimierung der Verwaltungskosten und zum Erhalt des Werts des Vermögensgegenstandes durchgeführt werden. Die Bewertung soll den zuständigen Behörden die maßgeblichen Faktoren aufzeigen, die vor, während und nach dem Erlass oder der Vollstreckung der Sicherstellungsentscheidung berücksichtigt werden sollten. Die Mitgliedstaaten können Leitlinien zur Durchführung einer solchen Bewertung herausgeben, in denen die Umstände der sicherzustellenden Vermögensgegenstände berücksichtigt werden und mit denen gewährleistet wird, dass die Bewertung der zügigen Vollstreckung der Sicherstellungsentscheidung nicht im Wege steht.