Erwägungsgrund 56 32024L1260
Zur Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz des Rahmens für die Abschöpfung, Verwaltung und Einziehung von Vermögenswerten muss ein Mindestsatz an angemessenen statistischen Daten über die Sicherstellung, Verwaltung und Einziehung von Vermögensgegenständen erhoben und veröffentlicht werden.