Erwägungsgrund 46 32024L1260
Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen wirken sich erheblich auf die Rechte verdächtiger oder beschuldigter Personen aus und in bestimmten Fällen auf die Rechte strafrechtlich nicht verfolgter Dritter oder anderer Personen. In dieser Richtlinie sollten daher besondere Garantien und Rechtsbehelfe vorgesehen werden, um den Schutz der Grundrechte dieser Personen bei der Umsetzung dieser Richtlinie im Einklang mit dem Recht auf ein faires Verfahren, dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und der Unschuldsvermutung gemäß den Artikeln 47 und 48 der Charta zu gewährleisten.