Erwägungsgrund 53 32014R0510
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse in die Union oder mit Störungen bzw. der Wahrscheinlichkeit von Störungen des Unionsmarktes die Aussetzung der Inanspruchnahme der Umwandlung oder der aktiven Veredelung für Eieralbumin und Milchalbumin aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist.