Erwägungsgrund 30 32014R0510
Es sollte vorgesehen werden, dass die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Erstattungsbescheinigungen in der gesamten Union gültig sind und ihre Erteilung an die Stellung einer Sicherheit gebunden ist, die gewährleisten soll, dass der Wirtschaftsteilnehmer die Erstattungen beantragt. Es sind Regelungen für die Erstattungen im Rahmen der Vorausfestsetzung für alle anwendbaren Erstattungssätze und für die Stellung und Freigabe von Sicherheiten festzulegen.