Erwägungsgrund 3 32014R0510
Im Rahmen der Reform der GAP wurde die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 mit Wirkung vom 1. Januar 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt. Die Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 und die Verordnung (EG) Nr. 614/2009 sollten an diese Verordnung angepasst werden, damit die Kohärenz der Handelsvereinbarungen mit Drittländern über landwirtschaftliche Erzeugnisse einerseits und über aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren andererseits gewahrt bleibt.