Erwägungsgrund 51 32020R1503
Das Anlagebasisinformationsblatt sollte auf die Besonderheiten von kreditbasierter und anlagebasierter Schwarmfinanzierung eingehen. Zu diesem Zweck sollten spezifische relevante Indikatoren vorgeschrieben werden. Das Anlagebasisinformationsblatt sollte gegebenenfalls auch den Besonderheiten von Projektträgern und den mit ihnen verbundenen Risiken Rechnung tragen und sich auf wesentliche Informationen über die Projektträger, die Rechte und Gebühren für Anleger sowie die Art der angebotenen übertragbaren Wertpapiere, für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumente und Kredite konzentrieren. Das Anlagebasisinformationsblatt sollte durch die Projektträger erstellt werden, da die Projektträger die darin notwendigen Informationen am besten bereitstellen können. Da Schwarmfinanzierungsdienstleister jedoch dafür verantwortlich sind, das Anlagebasisinformationsblatt potenziellen Anlegern bereitzustellen, sollten die Schwarmfinanzierungsdienstleister sicherstellen, dass das Anlagebasisinformationsblatt klar, richtig und vollständig ist.