Erwägungsgrund 41 32020R1503
Schwarmfinanzierungsdienstleister, die Kreditbewertungspunkte anwenden oder Preise für Schwarmfinanzierungsangebote vorschlagen, sollten die wichtigsten Elemente der von ihnen angewandten Methode offenlegen. Die Anforderung der Offenlegung der Methoden zur Berechnung von Kreditbewertungspunkten oder zur Festlegung des Preises oder des Zinssatzes sollte nicht dazu führen, dass sensible Geschäftsinformationen offenzulegen sind oder Innovationen behindert werden.