Erwägungsgrund 7 32020R1503
Zur Unterstützung grenzüberschreitender Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und zur Erleichterung der Ausübung der Freiheit, diese Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt für Schwarmfinanzierungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, die bestehenden Hindernisse für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen abzubauen und durch Festlegung eines Regelungsrahmens auf Unionsebene ein hohes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten.