Erwägungsgrund 58 32020R1503
Im Interesse von mehr Rechtssicherheit für unionsweit tätige Schwarmfinanzierungsdienstleister sowie eines leichteren Marktzugangs sollten die in den Mitgliedstaaten geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die speziell Regelungen über die Marketingmitteilungen von Schwarmfinanzierungsdienstleistern enthalten, in elektronischer Form veröffentlicht werden, ebenso wie Zusammenfassungen dieser Regelungen in einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache. Dazu sollten die ESMA und die zuständigen Behörden ihre Internetseite auf dem neusten Stand halten.