Erwägungsgrund 38 32020R1503
Um seinen Kunden eine breite Palette von Dienstleistungen anbieten zu können, sollte ein nach dieser Verordnung zugelassener Schwarmfinanzierungsdienstleister andere Tätigkeiten ausüben dürfen als die Erbringung von unter eine Zulassung gemäß dieser Verordnung fallenden Schwarmfinanzierungsdienstleistungen.