Erwägungsgrund 72 32024R1347
Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, sollten im Bereich der sozialen Sicherheit wie Staatsangehörige des Mitgliedstaats behandelt werden, der ihnen internationalen Schutz gewährt.
Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, sollten im Bereich der sozialen Sicherheit wie Staatsangehörige des Mitgliedstaats behandelt werden, der ihnen internationalen Schutz gewährt.