Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Reisedokumente, die Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung erstmalig ausgestellt oder verlängert werden, sollten der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates oder gleichwertigen Mindestnormen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten entsprechen.
Erwägungsgrund 55 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen