Erwägungsgrund 64 32024R1347
Eine Entscheidung, internationalen Schutz zu beenden, sollte nicht rückwirkend gelten. Eine Entscheidung, internationalen Schutz abzuerkennen, sollte rückwirkend gelten. Wenn eine Entscheidung darauf beruht, dass ein Erlöschensgrund vorliegt, sollte sie nicht rückwirkend gelten. Wird die Flüchtlingseigenschaft oder der Status subsidiären Schutzes mit der Begründung aberkannt, dass sie bzw. er niemals hätte zuerkannt werden dürfen, können erworbene Rechte nach nationalem Recht gewahrt werden oder verloren gehen.