Erwägungsgrund 69 32024R1347
Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, den Zugang zu einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit in Bezug auf Stellen zu beschränken, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und der Verantwortung für die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates oder anderer staatlicher Behörden verbunden sind. Im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Rechts auf Gleichbehandlung hinsichtlich der Mitgliedschaft in einer Organisation, die Arbeitnehmer oder eine bestimmte Berufsgruppe vertritt, sollte es möglich sein, Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, von der Teilnahme an der Verwaltung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und der Ausübung eines öffentlich-rechtlichen Amtes auszuschließen.