Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Es müssen gemeinsame Kriterien eingeführt werden, nach denen Personen, die internationalen Schutz beantragen, anerkannt werden als Personen, denen subsidiärer Schutz gewährt wurde. Diese Kriterien sollten aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Menschenrechtsinstrumente und aus den in den Mitgliedstaaten bestehenden Gepflogenheiten abgeleitet werden.
Erwägungsgrund 49 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen