Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Für Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, sollten der Zugang zu medizinischer Versorgung, die die physische und psychische Betreuung und die medizinische Versorgung im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit umfasst, gewährleistet werden, sofern die Bürger des Mitgliedstaats, der internationalen Schutz gewährt, ebenfalls Zugang zu diesen Versorgungsleistungen haben.
Erwägungsgrund 73 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen