Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Um das Wohl des Kindes und das allgemeine Wohlergehen Minderjähriger zu wahren und um Kontinuität bei der Unterstützung und Vertretung unbegleiteter Minderjähriger zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten soweit möglich sicherstellen, dass für einen unbegleiteten Minderjährigen sowohl während des Asylverfahrens als auch nach der Gewährung internationalen Schutzes ein und dieselbe natürliche Person verantwortlich ist.
Erwägungsgrund 16 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen