Erwägungsgrund 60 32024R1347
Bei der Bewertung einer Änderung der Umstände in einem Drittstaat sollten sich die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Lage einer Person, der internationaler Schutz gewährt wurde, vergewissern, dass die Akteure, die in diesem Land Schutz bieten können, angemessene Schritte zur Verhinderung von Verfolgung oder ernsthaftem Schaden unternommen haben, dass sie daher unter anderem wirksame Rechtsvorschriften für die Ermittlung, strafrechtliche Verfolgung und Ahndung von Handlungen, die eine Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden darstellen, anwenden und dass die Person, der internationaler Schutz gewährt wurde, Zugang zu diesem Schutz hat, wenn die Flüchtlingseigenschaft oder der Status subsidiären Schutzes entzogen wird.