Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Bei der Prüfung, ob die Gründe für die Gewährung internationalen Schutzes nicht mehr bestehen, sollte die Asylbehörde alle einschlägigen und verfügbaren nationalen, Unions- und internationalen Quellen für Informationen und Orientierungshilfen, darunter auch die Empfehlungen des UNHCR, berücksichtigen.
Erwägungsgrund 61 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen