Erwägungsgrund 43 32024R1347
Die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen sind in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen dargelegt und in ihren Resolutionen zu Antiterrormaßnahmen verankert. In diesen Resolutionen wird unter anderem erklärt, dass die „Handlungen, Methoden und Praktiken des Terrorismus im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen stehen“ und dass die „wissentliche Finanzierung und Planung terroristischer Handlungen sowie die Anstiftung dazu ebenfalls im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen stehen“.