Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Das wichtigste Ziel dieser Verordnung besteht darin, einerseits zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten gemeinsame Kriterien für die Ermittlung der Personen anwenden, die wirklich internationalen Schutz benötigen, und andererseits sicherzustellen, dass Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, in allen Mitgliedstaaten ein gemeinsames Bündel von Rechten zur Verfügung steht.
Erwägungsgrund 7 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen