Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Schutz kann entweder vom Staat oder von stabilen und etablierten nichtstaatlichen Stellen, einschließlich internationaler Organisationen, geboten werden, die den Staat oder einen wesentlichen Teil seines Hoheitsgebiets beherrschen und die Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllen, sofern sie willens und in der Lage sind, Schutz zu bieten. Ein solcher Schutz sollte wirksam und nicht nur vorübergehender Art sein.
Erwägungsgrund 32 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen