Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Bestimmungen dieser Verordnung hinsichtlich der Einheit der Familie lassen die von den Mitgliedstaaten anerkannten Werte und Grundsätze unberührt. Bei polygamen Ehen entscheidet der jeweilige Mitgliedstaat, ob er die Bestimmungen hinsichtlich der Einheit der Familie auf polygame Haushalte, wie etwa auf die minderjährigen Kinder eines weiteren Ehepartners und der Person, der internationaler Schutz gewährt wurde, anwendet.
Erwägungsgrund 18 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen