Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Umstände in dem Herkunftsland, wie etwa das Vorhandensein und die Anwendung strafrechtlicher Bestimmungen, die speziell gegen lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Personen gerichtet sind, können dazu führen, dass diese Personen als bestimmte soziale Gruppe anzusehen sind.
Erwägungsgrund 41 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen