Erwägungsgrund 36 32024R1347
Bei der Prüfung von Anträgen auf der Grundlage von Nachfluchtgründen („sur place“-Anträgen) könnte die Tatsache, dass die Gefahr von Verfolgung oder ernsthaftem Schaden auf Umständen beruht, die nicht Ausdruck oder Fortsetzung von bereits im Herkunftsland bestehenden Überzeugungen oder Ausrichtungen sind, darauf hinweisen, dass es das einzige oder vorrangige Ziel des Antragstellers war, die erforderlichen Umstände für die Beantragung des internationalen Schutzes zu schaffen.