Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, im Zeitraum zwischen der Gewährung des internationalen Schutzes und der Ausstellung eines Aufenthaltstitels tatsächlich Zugang zu allen in dieser Verordnung festgelegten Rechten haben, mit Ausnahme der Freizügigkeit innerhalb der Union und der Ausstellung eines Reisedokuments.
Erwägungsgrund 57 32024R1347Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen