Erwägungsgrund 42 32024R1991
Wenn für den Schutz der Küsten- und Meereslebensräume eine Regulierung von Fischerei oder Aquakultur erforderlich ist, findet die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) Anwendung. Die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht insbesondere vor, dass die GFP durch Anwendung des ökosystembasierten Ansatzes bei der Bestandsbewirtschaftung sicherstellt, dass die negativen Auswirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem auf ein Mindestmaß reduziert werden. Außerdem ist in der genannten Verordnung festgelegt, dass sich die GFP bemüht, dafür zu sorgen, dass eine Verschlechterung der Meeresumwelt durch Aquakultur- und Fischereitätigkeiten vermieden wird.